Landkreis auf Partnersuche für seine Kliniken

Der Kreistag beschloss aktuell einstimmig: Der Landkreis Schwäbisch Hall schreibt die Partnersuche und Beteiligung an den Krankenhausgesellschaften des Landkreises öffentlich aus.

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat zusammen mit der SRH Gesundheit GmbH am Markterkundungsverfahren zur Übernahme der Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH und deren Tochtergesellschaften teilgenommen und ein gemeinsames Übernahmeangebot abgegeben. Um eine drohende Insolvenz zu vermeiden und den Vertragsabschluss bis 31.12.2024 zu vollziehen, musste die Übernahme des Krankenhauses durch den Landkreis alleine erfolgen. Die Übernahme war in diesem Fall durch das Bundeskartellamt nicht genehmigungspflichtig. Für eine Übernahme zusammen mit SRH wäre ein fusionskontrollrechtliches Genehmigungsverfahren vor dem Bundeskartellamt erforderlich gewesen. Deshalb wurden die Verhandlungen mit SRH im vergangenen Jahr beendet.

Für eine rechtssichere Partnersuche muss dies in einem wettbewerbskonformen Verfahren geschehen. Kartellrechtlich nicht zulässig wäre eine Wiederaufnahme der Gespräche mit SRH, ohne anderen Marktteilnehmern die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Die Landkreisverwaltung schlug nun ein mehrstufiges Verfahren vor:

  1. Öffentliche Bekanntmachung der Partnersuche und Beteiligung an den Krankenhausgesellschaften des Landkreises in der Fachpresse (Print und digitale Medien).

  2. Interessenbekundung und Darlegung der Vorstellung der Zusammenarbeit innerhalb eines Monats.

  3. Abhängig von den Interessenbekundungen entscheidet der Kreistag über das weitere Vorgehen.

Der Kreistag beschloss einstimmig: Der Landkreis Schwäbisch Hall schreibt die Partnersuche und Beteiligung an den Krankenhausgesellschaften des Landkreises öffentlich aus.