Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg haben sich verändert, aus diesem Grund passen wir ab dem 01.03.2023 unsere Zutrittsregelungen für Patienten, Begleitpersonen und Besucher*innen an. Sie finden untenstehend die Maßnahmen kurz zusammengefasst. Unabhängig davon halten wir zeitgleich – zum individuellen Schutz aller Kolleg*innen - an unseren etablierten Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise der FFP2-Maskenpflicht für Begleitpersonen und Besucher*innen, weiter fest.
- Besucher*innen
- Keine Begrenzung der Besuchendenzahl
- Begleitpersonen (ambulant und stationär)
- Zutritt unabhängig vom Immunisierungsstatus
- Symptomfreiheit muss bestehen
- Begleitpersonen in den Sprechstunden sind möglich
Hygieneregeln:
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske - dies gilt für ambulante Patient*innen sowie Besucher*innen während des gesamten Aufenthalts auf dem Klinikgelände und im Klinikgebäude, sowie auch in den Patientenzimmern
- Desinfizieren Sie vor und nach jedem Besuch Ihre Hände
- Halten Sie den Abstand von 1,5 m durchgehend ein