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Besuchszeiten & Information

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg haben sich verändert, aus diesem Grund passen wir ab dem 01.03.2023 unsere Zutrittsregelungen für Patienten, Begleitpersonen und Besucher*innen an. Sie finden untenstehend die Maßnahmen kurz zusammengefasst. Unabhängig davon halten wir zeitgleich – zum individuellen Schutz aller Kolleg*innen - an unseren etablierten Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise der FFP2-Maskenpflicht für Begleitpersonen und Besucher*innen, weiter fest.

  • Besucher*innen
    • Keine Begrenzung der Besuchendenzahl 
       
  • Begleitpersonen (ambulant und stationär)
    • Zutritt unabhängig vom Immunisierungsstatus
    • Symptomfreiheit muss bestehen
    • Begleitpersonen in den Sprechstunden sind möglich

Hygieneregeln:

  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske - dies gilt für ambulante Patient*innen  sowie Besucher*innen während des gesamten Aufenthalts auf dem Klinikgelände und im Klinikgebäude, sowie auch in den Patientenzimmern
  • Desinfizieren Sie vor und nach jedem Besuch Ihre Hände
  • Halten Sie den Abstand von 1,5 m durchgehend ein