Verfassungsklage wegen Mindestmengen-Vorgaben für Frühchen

Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hat Baden-Württemberg eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bezweckt wird damit die höchstrichterliche Überprüfung von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Darüber informiert das Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Migration in einer Pressemitteilung, die das Diak Klinikum in Auszügen veröffentlicht.

Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Migration / 12.08.2025

Verfassungsklage wegen Mindestmengen-Vorgaben für Frühchen 

Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hat Baden-Württemberg eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bezweckt wird damit die höchstrichterliche Überprüfung von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Darüber informiert das Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Migration in einer Pressemitteilung, die das Diak Klinikum in Auszügen veröffentlicht.

„Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. Auch die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken und ihre Amtskollegin Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) folgen dieser Auffassung.

Die Länder befürchten unter anderem, dass die Mindestmengenvorgabe des G-BA, die sich auf die stationäre Versorgung von Frühchen mit einem Aufnahmegewicht von weniger als 1.250 Gramm bezieht, zu Versorgungsverschiebungen und Versorgungsengpässen führt. Der G-BA greife in die Länderverantwortung für die Sicherstellung der stationären Versorgung ein und hebele diese praktisch aus. Selbst einer echten Diskussion hinsichtlich der Höhe der Mindestmenge in diesem Bereich habe sich der G-BA bisher verweigert. „Es kann nicht die Einhaltung starrer Grenzen für die Erfüllung von Mindestmengen maßgebend sein, wenn es darum geht, eine flächendeckende Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen“, sagte Lucha. „Die Expertise des G-BA dürfte nicht ausreichen, die Versorgungsproblematiken in den jeweiligen Bundesländern besser als die Krankenhausplanung zu überblicken“, sind sich die drei Länderministerinnen und -minister einig.

Für die Geburtshilfe und die Kinderklinik im Diak droht die Gefahr, dass die Maximalversorgung für Frühchen-Geburtenunter 1.250 Gramm nächstes Jahr verlorengeht, weil die Mindestmenge von 25 Babys zwischen Juni 2024 und Juli 2025 um 4 Frühchen nicht erreicht wurde. Dass das Perinatalzentrum im Diak-Klinikum bis heute Level 1 hat, ist einer Ausnahmeregelung zu verdanken, die das Regierungspräsidium Stuttgart nach Verhandlungen von Sozialminister Manne Lucha mit den Krankenkassen erteilt hat. Doch die ist bis Ende 2025 befristet. Und die Landesverbände der Krankenkassen haben schon deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll. Landrat Gerhard Bauer hatte sich deshalb mehrmals an Minister Lucha gewandt. Durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht ergebe sich, so Bauer, eine „neue Situation“ und es verbiete sich, vor einer höchstrichterlichen Entscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen. „Bewährte und später kaum mehr wiederaufbaubare Strukturen“ dürften jetzt nicht leichtfertig zerstört werden. Das sieht im Übrigen auch Dr. Jürgen Ludwig, Landrat des Landkreises Ansbach, so. Er verweist in einem Brief an Sozialminister Lucha darauf, dass das Perinatalzentrum am Haller Diak Klinikum auch für die Bevölkerung im Raum Ansbach „von sehr großer Bedeutung“ sei. 

Gesundheitsminister Manne Lucha. Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg.

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