Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer, die Frontstapler bedienen, eine jährliche Unterweisung. Hierbei muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.
Die sicherheitstechnische Unterweisung für Staplerfahrer gemäß BGV D 27 muss jährlich geschult werden. Eine Teilnahme einmal im Jahr ist für betreffende Mitarbeiter Pflicht.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer im Diak und extern Interessierte
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Innerbetriebliche Betriebsanweisungen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Standsicherheit
- Regelmäßige Prüfungen am Stapler (Sicht-, Funktions- und Technikprüfung)
- Betrieb allgemein
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Unterweisung am Fahrzeug (bei Bedarf)
Referent
Dietmar Hofmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Firma ASI-HOFMANN, Arbeitssicherheit Beratung und Betreuung
Gebühr
- Teilnehmende vom Diak Klinikum und Kooperationseinrichtungen: 55 €
- Teilnehmende von externen Einrichtungen: 65 €