Die Diak Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH gehört zur Gesundheitsholding Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH. Dieser Dachgesellschaft ist als weitere Tochtergesellschaft die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH, Crailsheim, zugeordnet sowie die Enkelgesellschaften Gesundheitszentrum Hohenlohe gGmbH, die Diak DienstleistungsGmbH und die MVZ Crailsheim gGmbH. Struktur und Gesellschaftsanteile siehe Organigramm. Die Rechte des Gesellschafters sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Der Regiebetrieb Klinikimmobilien des Landkreises stellt den Krankenhäusern des Landkreises die Klinikimmobilien für den Krankenhausbetrieb in Crailsheim und Schwäbisch Hall zu Verfügung. Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der Diak Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH. Die Rechte des Gesellschafters sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Dem Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Landkreis Schwäbisch Hall gehören 14 Mitglieder an. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall. Der Kreistag hat 11 Mitglieder in den Aufsichtsrat für die Legislaturperiode bis zum Jahr 2029 in den Aufsichtstrat gewählt. Jeweils 1 Aufsichtsrat wurde vom Betriebsrat der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH und der Diak Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH benannt.













