Die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH gehört zur Gesundheitsholding Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH. Dieser Dachgesellschaft ist als weitere Tochtergesellschaft die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH, Crailsheim, zugeordnet sowie die Enkelgesellschaften Gesundheitszentrum Hohenlohe gGmbH, die Diak DienstleistungsGmbH und die MVZ Crailsheim gGmbH. Struktur und Gesellschaftsanteile siehe Organigramm. Die Rechte des Gesellschafters sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Gesellschafter der Landkreis Schwäbisch Hall Klinkum gGmbH ist der Landkreis Schwäbisch Hall. Der Regiebetrieb Klinikimmobilien des Landkreises stellt dem Krankenhaus die Klinikimmobilien für den Krankenhausbetrieb zur Verfügung. Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH. Die Rechte des Gesellschafters sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Dem Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Landkreis Schwäbisch Hall gehören 14 Mitglieder an. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall. Der Kreistag hat 11 Mitglieder in den Aufsichtsrat für die Legislaturperiode bis zum Jahr 2029 in den Aufsichtstrat gewählt. Jeweils 1 Aufsichtsrat wurde vom Betriebsrat der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH und der Diak Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH benannt.