Analog zu den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg für Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen gelten im Diak Klinikum aktuell folgenden Regelungen:
- Besucher*innen
- Die Besuchszeiten sind von 09:00 bis 20:00 Uhr
- Kinder unter 12 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen zu Besuchen kommen
- Begleitpersonen für ambulante und stationäre Patient*innen
- Zutritt unabhängig vom Immunisierungsstatus
- Symptomfreiheit muss bestehen
- Begleitpersonen in den Sprechstunden sind möglich
Hygieneregeln:
- Ab 08. April 2023 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske
- Desinfizieren Sie vor und nach jedem Besuch Ihre Hände
- Halten Sie bitte ausreichend Abstand
- Besucher*innen mit Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber oder Erkältungszeichen erhalten keinen Zutritt!