Allgemeine Regelungen:
- Vor dem Zutritt ins Gebäude sind die Hände zu desinfizieren
- Ab dem 08. April 2023 entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
- Es ist grundsätzlich ein ausreichender Abstand zu anderen Personen ein zu halten
Sprechstundenpatient*innen und ambulante Patient*innen ohne geplanten, invasiven Eingriff:
- Händedesinfektion vor Betreten des Gebäudes