Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Das Diak Klinikum Schwäbisch Hall handelt bei einem Verdacht auf das Corona-Virus nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, die wiederum auf aktuellen Mitteilungen der WHO basieren. Bei Lungenkrankheiten wie dem Corona-Virus sind vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gefährdet.

Das Diak Klinikum Schwäbisch Hall handelt bei einem Verdacht auf das Corona-Virus nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, die wiederum auf aktuellen Mitteilungen der WHO basieren. Bei Lungenkrankheiten wie dem Corona-Virus sind vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gefährdet.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentrieren sich voll und ganz auf das Wohl der am Diak auf der Isolierstationen befindlichen Patienten. Die Notfallversorgung, zum Beispiel nach Unfällen, bei Schlaganfällen oder Herzinfarkten wird selbstverständlich aufrechterhalten.

Besuchsregelungen

Besuche im Diak Klinikum nun doch erst ab 18. Mai möglich

Auf der Basis einer Erstinformation durch das Sozialministerium bereitete sich das Diak Klinikum auf eine schrittweise Öffnung für Besucher ab dem 11. Mai 2020 mit einem  Hygiene- und Besucherplan vor. Nachdem das Kabinett am Samstag die Möglichkeit für regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf für Baden-Württemberg erst ab dem 18. Mai vorsieht, muss das Diak die Umsetzung ebenfalls bis zu diesem Tag aussetzen.

Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die  Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können. „Ich möchte die Einrichtungen ausdrücklich ermutigen im Sinne eines guten Übergangs zu den geplanten Besuchsregelungen, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen zu nutzen“, so Minister Lucha zur Übergangsphase in der nächsten Woche. „Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, so Lucha.

Wir bitten Patienten und Angehörige um Verständnis und Geduld. Der berechtigte Wunsch,  Angehörige wieder besuchen zu können war und ist Maßgabe unserer klinischen Vorbereitungen.

Die neuen Regelungen gelten nach wie vor nicht für Patienten der Covid-19 Stationen im Waldhaus, der Intensivstationen und der Zentralen Notaufnahme bzw. auf Station H2. Hier gilt weiterhin, bis auf wenige Ausnahmefälle, ein Besuchsverbot. Im Bereich der Klinik für Kinder und Jugendliche sind weiterhin die bestehenden Sonderregelungen gültig.Alle Besucher müssen gesund sein. Das heißt, der Besucher darf das Krankenhaus nur betreten, wenn er selbst nicht infiziert ist, er nicht auf ein Corona-Testergebnis wartet, keinen Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen hatte und auch keine Symptome eines grippalen Infekts aufweist. Im Klinikum selbst, müssen von Besuchern und besuchten Patienten strikte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und ein Mindestabstand von 1,5 Metern. 

Die Besuchszeit im Diak ist täglich von 14 Uhr bis 18 Uhr (letzter Einlass für die einstündigen Besuche). „Wir freuen uns, dass Besuche wieder möglich sind“, sagte Dr. Holger Praßel, Geschäftsführer des Klinikums. „Wir bitten aber auch alle Patienten und Besucher um Geduld und Verständnis, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Jeder kann mithelfen, Verzögerungen zu vermeiden, indem er die festgelegten Besuchszeiten einhält, die aushängenden Hinweise an den Kliniken beachtet und sich an die vorgegebenen Laufwege hält“.

Für diese Menschen gelten Ausnahmeregelungen:
- Begleitperson von Schwangeren zur Entbindung
- Eltern von Frühchen
- Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Menschen
- Angehörige von Patienten der Palliativstation oder der Onkologie
- Eltern kranker Kinder (Mutter oder Vater)
- Begleitperson eines Patienten, der in die Notaufnahme gebracht wird
- Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
- Dolmetscher und gerichtliche Betreuer

Wir bitten Schwangere, die kurz vor der Entbindung stehen, folgendes zu beachten:

Bitte rufen Sie, bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen, vorab im Kreißsaal unter 0791 753-4642 an.
Derzeit finden KEINE Kreißsaalführungen und Infoabende zur Geburt statt. Hier können Sie dennoch einen Eindruck unserer Räumlichkeiten gewinnen.
Hebammen-Anmeldesprechstunden finden wieder statt. 
Wir bitten Schwangere, die zur ambulanten Untersuchung kommen, künftig ohne Begleitung zu erscheinen.

Väter dürfen während und nach der Geburt bei Mutter und Kind sein. Ein längerfristiger Aufenthalt für Begleitpersonen und der Besuch auf der Wochenstation sind derzeit leider nicht möglich. Uns sind die Herausforderungen für junge Familien bewusst und sicher hat sich niemand den Start in ein gemeinsames Familienleben so vorgestellt. Wir bitten aber um Verständnis, dass in dieser Situation sehr strenge Schutzregeln gelten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ein herzliches  Dankeschön an alle Mitarbeitenden im Diak Klinikum, die sich für Patientinnen und Patienten stark machen.

Hier erhalten Sie Informationen:           

  • Robert-Koch-Institut
    www.rki.de
    telefonisch 030 187 540
     
  • Landesgesundheitsamt in Stuttgart
    montags bis freitags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr
    telefonisch unter 0711 904-39555
     
  • Gesundheitsamt Schwäbisch Hall
    montags bis freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr
    montags bis Mittwoch zwischen 13:00 und 15:30 Uhr
    donnerstags bis 17:00 Uhr
    telefonisch unter 0791 755-6210 und 0791 755-6222 
    E-Mail: gesundheitsamt@LRASHA.de

Im Diak Klinikum ist das medizinische und pflegerische Personal vorbereitet und arbeitet nach einem Hygieneplan auf der Grundlage der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Täglich werden neue Entwicklungen besprochen. Im Ernstfall greift das Klinikum auf ein etabliertes Meldesystem und vorhandene Abläufe zurück.

In begründeten  Verdachtsfällen werden in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden Vorkehrungen getroffen, um den Befund zu sichern, die betreffenden Patienten zu isolieren und zu behandeln. Die notwendigen hygienischen, medizinischen und technischen Voraussetzungen zur Erstversorgung von Patienten sind im Diak gewährleistet.

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