Informationen für Zuweiser

Anamnese und Befunde:
Im Rahmen der Vorbereitung für einen operativen Eingriff ist es wichtig, alle Vorerkrankungen und die verordneten Medikamente exakt zu kennen. Im Weiteren gilt es entsprechend des geplanten Eingriffs, der Vorerkrankungen und des Alters die dafür notwendigen Untersuchungen durchzuführen.

Grundsätzlich können die meisten Untersuchungen ambulant durchgeführt und in die Klinik mitgebracht werden. Dies hilft uns, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Zum Prämedikationsgespräch sollten alle Informationen vorliegen.

Im Folgenden werden die Untersuchungen, die für die Durchführung einer Anästhesie erforderlich sind genannt. Diagnostische Vorgaben unabhängig vom Eingriff oder Grunderkrankungen (Röntgen-Thorax, Gerinnungslabor, Elektrolyte) bestehen in Bezug auf die Durchführung einer Anästhesie heute nicht mehr.

In jedem Fall muss vor allen Operationen geprüft werden, ob aus operativer Sicht für den jeweiligen Eingriff Zusatzuntersuchungen erforderlich sind.

Vorbefunde (z.B. durch den Hausarzt) sind ausreichend, sofern sich die der Gesundheits-zustand  nicht akut verändert hat:

  • technische Untersuchungen (EKG, Röntgen) nicht älter als 6 Monate
  • Laborwerte nicht älter als 4 Wochen

Es gilt grundsätzlich:

Keine apparativen Voruntersuchungen bei "gesunden" Patienten ohne Grunderkankung.

Anästhesiebedingte Indikationen für apparative Diagnostik

12 Kanal EKG:

  • bei klinisch oder anamnestischen Auffälligkeiten z.B.: z. n.   Herzinfarkt, Bypassoperation, Stent - Einlage, Herzrhythmusstörungen, art. Hypertonie, Einnahme von "Herzmedikamenten".
  • bei Patienten ASA III
  • bei allen Hochrisikoeingriffen (z.B. Gefäßchirurgie, große Eingriffe mit möglichem hohen Blutverlust)

Röntgen Thorax:

  • immer vor Thoraxoperationen
  • bei Herz- oder Lungenerkrankung mit schwerer Funktionseinschränkung oder akuter Krankheitsdynamik 

Lungenfunktionsprüfung inklusive Blutgasanalyse:

  • immer vor Thoraxoperationen mit Lungenresektion
  • oder bei klinisch oder anamnestischen Auffälligkeiten (z.B. akute pulmonale Symptome, neuer auffälliger Untersuchungsbefund, Herz- oder Lungenerkrankung mit Funktionseinschränkung)

Labor

Grundsätzlich gilt, dass die laborchemischen Untersuchungen jeweils nach klinischen Gesichtspunkten erfolgen. Besteht eine Grunderkrankung, soll das entsprechende Organsystem auch laborchemisch abgebildet werden. Je größer der operative Eingriff, desto größer auch der Umfang von laborchemischen Routineuntersuchungen.

Kleines Labor:  (BB., Elektrolyte, Harnstoff, Krea, BZ, Gerinnung) :

Erweitertes Labor: (BB, Gerinnung, BZ, Elektrolyte, Harnstoff, Krea, LDH, GPT, g-GT, Ges. Eiweiß, CHE):
immer bei großen und invasiven Operationen, hohem Blutverlust, Herzinsuffizienz, Alkoholkrankheit, Dehydratation, Erbrechen, Durchfällen, parenteraler Ernährung oder anderer klinischer Indikation.

Absetzen und Weiterführen von Medikation

Ein zentrales Anliegen der Anästhesie ist es, neben der Narkoseführung die Behandlung der Begleiterkrankungen so fortzuführen, dass für die Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit gewährt werden kann. Dies erfordert eine Anpassung der Medikation an die geplante Operation und die Anästhesie. Die meisten Medikamente können perioperativ weiter verabreicht werden, um die gute Behandlung der Grunderkrankungen nicht zu unterbrechen. Es sind so wenig Medikamente wie möglich aus der Dauermedikation präoperativ abzusetzen.

Folgende Medikamente dürfen aus Gründen der Sicherheit nicht weitergegeben werden:

  • Metformin 48 Stunden präoperativ zuletzt geben (Gefahr Laktazidose perioperativ), bei eingeschränkter Nierenfunktion oder geplanter KM-Gabe
  • Tiklopidin  10 Tage präoperativ zuletzt geben
  • Clopidogrel/Prasugrel 7 Tage präoperativ zuletzt geben
  • Marcumar einige Tage präoperativ Umstellung auf Heparine (Bridging)
  • Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban, Dabigatran 3 Tage präoperativ pausieren (kein Bridging)
  • ASS >100mg 4 Tage präoperativ absetzen

Bitte beachten Sie:

ASS 100mg NICHT pausieren bei Risiko für Stentverschluss/ Myokardinfarkt/ Apoplex

Ausnahme:

  • Rücksprache bei Operationen am Gehirn/Rückenmark
  • Rücksprache bei Operationen an der Prostata

Bei Grunderkrankungen, die eine zwingende Weiterführung der gerinnungshemmenden Medikation über die Gabe von ASS hinaus erfordern, ist die Absprache mit Operateur und Anästhesie erforderlich, um gemeinsam eine Risiko-/Nutzen Bewertung vorzunehmen.