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Sprunggelenk

Sprunggelenksverletzungen sind sehr schmerzhaft und können langwierig sein. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, das obere Gelenk durch eine Endoprothese zu ersetzen.

Dieses Gelenk befindet sich zwischen dem Schien- und Sprungbein und ist häufig von Arthrose, entzündlichen Erkrankungen oder Verletzungen betroffen. Heutige Sprunggelenksprothesen sind in drei Teilen aufgebaut. Sie bestehen aus zwei fest in das Schien- und Sprungbeinbein zu verankernden metallischen Teilen und einem frei beweglichen Gleitkern aus Polyätylen. Sprunggelenksprothesen können, ähnlich wie bei anderen Prothesen, zementfrei oder zementiert eingebracht werden. Die Prothesen haben nach dem Eingriff eine „Lebensdauer“ von acht bis zehn Jahren. Die im Vergleich zu Hüftprothesen kurze Lebensdauer bedingt eine kritische Prüfung der Indikation. Sinnvoll ist eine Einbringung der Prothese bei Patienten, die deutlich älter als 60 Jahre alt sind und deren Beweglichkeit des arthrotischen Sprunggelenks noch recht gut ist. In Fällen, bei denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine Versteifung des Gelenks Mittel der Wahl.

Nach der Operation wird für sechs Wochen ein sogenannter Walker (Kunststoffstiefel) angelegt. Auf diesen darf voll aufgetreten werden und das Gelenk kann krankengymnastisch behandelt werden, da der Stiefel abnehmbar ist.