
Ästhetische Chirurgie
Unter Ästhetischer Chirurgie versteht man Eingriffe, die meist nicht der Beseitigung einer Krankheit, sondern der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes dienen. Sie sollen die Körperform ansprechend verändern oder auch der „Verjüngung“ dienen.
Im Bereich des Körperstammes zählen hierzu insbesondere
Die Kosten einer Behandlung werden hierbei in der Regel durch die Patienten selbst getragen.
Trotzdem können z.B. übergroße Brüste zu chronischen Rückenschmerzen führen oder auch angeborene Fehlbildungen einen Krankheitswert haben. Liegt dies vor, werden auch die Kosten ästhetischer Eingriffe vollständig durch die Krankenkassen übernommen.
Weitere Bereiche der Ästhetischen Chirurgie umfassen die Behandlung von Erkrankungen der männlichen Brust (Gynäkomastie), Ohrkorrekturen (z.B bei abstehenden Ohren), Lidstraffungen, sowie Fettabsaugungen an Bauch, Oberschenkeln, Gesäß und Brust. Auch hier kann in einigen Fällen ein Krankheitswert festgestellt werden, z.B. nach massivem Gewichtsverlust und die Kosten werden durch die Krankenkassen übernommen.