Praxisanleiter haben eine wichtige Funktion im Pflege- und Funktionsdienst. Sie sind in der Pflegeausbildung für die Planung, Durchführung und Evaluation der praktischen Anleitung der Auszubildenden am jeweiligen Arbeitsplatz zuständig.
Außerdem wirken sie bei der Erstellung von Beurteilungen und bei der praktischen Abschlussprüfung mit. Sie sind auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder für Praxisbegleitung älterer in den Beruf "wieder eingestiegener" Mitarbeiter zuständig. Ein weiterer Tätigkeitsbereich umfasst die Einarbeitung und Anleitung von Praktikanten und das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr).
Das Krankenpflegegesetz von 2004 schreibt eine ausreichende Anzahl von Praxisanleitern vor, die über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen müssen. Die Berufserfahrung sollte mindestens 2 Jahre betragen.
Praxisanleiterinnen sind auch in den Bereichen der Fachweiterbildungen für die praktische Anleitung und Ausbildung und für die praktische Prüfung der Teilnehmer zuständig.