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Behandlungskonzept

Unser Behandlungskonzept ist patientenorientiert. Jeder Patient erhält nach der diagnostischen Abklärung therapeutische Angebote und Hilfen, die nach seinen persönlichen Bedürfnissen individuell zusammengestellt sind.

Das Behandlungsangebot setzt sich aus Elementen verschiedener therapeutischer Ansätze (z.B. psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch – familientherapeutisch) zusammen. Die Behandlung erfolgt nach dem Modell der multimodalen psychotherapeutischen Hochdosistherapie und beinhaltet ärztliche – psychologische Einzel- und Gruppenpsychotherapie, sowie Musik-, Kunst- und körperpsychotherapeutische Verfahren (Konzentrative Bewegungstherapie, Atemtherapie, Körperwahrnehmungstherapie). Diagnose- und problemabhängig werden weitere spezifische Therapieformen in den Behandlungsplan integriert. Therapiebegleitend erfolgen regelmäßige soziotherapeutisch orientierte Pflegegespräche und die Beratung durch die im Team integrierte Sozialarbeiterin.

Die Indikation zur stationär psychotherapeutischen Krankenhausbehandlung wird dann gestellt, wenn psychogene, d.h. vorwiegend durch die aktuellen Lebensumstände beeinflusste oder aus der Lebensgeschichte verstehbare körperliche und /oder seelische Beschwerden bestehen, die ambulant nicht ausreichend behandelt werden können. Die Beschwerden können dann der körperliche Ausdruck von Belastungen und/oder seelischen Konflikten und deren innerer Verarbeitung sein.

Häufig ist der psychosomatische Hintergrund der Beschwerden nicht ohne weiteres erkennbar, ein körperlicher Befund, der sie erklären könnte, wurde trotz vieler und mitunter wiederholter Untersuchungen nicht gefunden. Durch störungsspezifische, speziell für die Beschwerden entwickelte Behandlungsprogramme können heute eine Vielzahl psychischer und psychosomatischer Erkrankungen gezielt und erfolgreich behandelt werden.

In der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie gibt es spezielle Behandlungsprogramme für Patienten mit

Wen wir nicht behandeln können

Patienten mit akuter Selbst- oder Fremdgefährung, Suchtkranken oder an akuter Psychose erkrankten Patienten kann in anderen Einrichtungen besser geholfen werden.